FAQ

Wie sind die Bühnen an der Zuger Chornacht ausgestattet?

  • Auf jeder Bühne treten verschiedene Chöre auf. Wir versuchen, Bühne, Licht und Ton für alle möglichst gut einzurichten.
  • Die Chöre passen von der Grösse auf die Bühnen, auch wenn es mal eng werden kann. Einzelne Bühnen haben Stufen, andere nicht.
  • Auf jeder Bühne hat es Notenpulte und -leuchten für die Dirigenten und Instrumentalisten. Auch Stühle für die Instrumentalisten sind vorhanden.
  • Auf jeder Bühne wird für euch ein Klavier oder ein e-Piano bereitstehen.
  • Die Bühnen sind so ausgeleuchtet, dass die Chöre sichtbar sind. In der Regel werden Chöre von vorne beleuchtet, was das Ablesen von Noten vor allem auf den Bühnen im Freien erschweren kann.
  • Wo nötig wird eine professionelle Beschallung organisiert. Die Chöre sind auf jeder Bühne gut hörbar.

Sind Instrumente zugelassen?

  • Die Chöre sollen im Zentrum stehen und darum sind Instrumentalisten nur in geringer Anzahl erlaubt. Eine Absprache mit dem Veranstalter im Voraus ist zwingend notwendig.

Wie sind die Auftritte organisiert?

  • Jeder Auftritt hat ein Zeitfenster von 30 Minuten - inklusive Auf- und Abgang. Die Zeiten sind unbedingt einzuhalten! Den Ansagen der Stage-Manager ist Folge zu leisten; genauere Informationen gibt es vor dem Anlass.
  • Der Auftritt der Chöre wird nicht anmoderiert. Falls es wichtig ist, euch vorzustellen, seid ihr dafür selbst verantwortlich.

Was kostet die Teilnahme an der Zuger Chornacht?

  • Die Teilnahme an der Zuger Chornacht ist für alle Beteiligten kostenlos. 

Gibt es für die Teilnahme eine Entschädigung?

  • Für Teilnahme an der Zuger Chornacht werden keine Gagen oder Spesen ausbezahlt.
  • Es ist nicht gestattet, während der Veranstaltung eine Kollekte einzusammeln.

 Ist eine zugesagte Teilnahme verbindlich?

  • Die Chöre bestätigen ihre Teilnahme an der Zuger Chornacht mehrere Monate im Voraus. Diese Teilnahme ist für die Programmgestaltung wichtig und darum verbindlich.

Darf ein Chor Werbung machen?

  • Die Chöre dürfen im Rahmen ihrer Auftritte Flyer und Werbematerial verteilen, sind aber auch dafür besorgt, dass selbiges nicht auf dem Boden liegen bleibt.
  • Auch an der Infozentrale im Casino können Flyer zur Auflage abgegeben werden. 

Wie kann Mitsprache erwirkt werden?

  • Die Zuger Chornacht wird konzipiert und organisiert vom Verein Zuger Chornacht. Die Mitgliedschöre bestimmen die Ausrichtung der Veranstaltung.
  • Ein Antrag auf die Mitgliedschaft kann beim Verein jederzeit eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet zeitnah über die Aufnahme. Als Mitgliedsbeitrag zahlt ein Mitgliedschor einmalig einen Beitrag von CHF 10.- pro aktivem Chormitglied.

Hat die Mitgliedschaft einen Einfluss auf die Teilnahme?

  • Als Mitgliedschor seid ihr die Basis des Vereins Zuger Chornacht und stärkt mit euren Sängerinnen und Sängern die Kraft unseres Auftritts.
  • Die Mitgliedschaft ist vor allem eine ideelle Unterstützung und gibt eurem Chor die Möglichkeit, die Entwicklung der Veranstaltung und des Konzepts künftig mitzugestalten.
  • Die Teilnahme an der Zuger Chornacht steht hingegen grundsätzlich jedem interessierten Chor offen und ist für alle - unabhängig von der Mitgliedschaft - kostenlos.

 Wer entscheidet über die Programmauswahl?

  • Über die Programmauswahl entscheidet die Musikkommission. Sie besteht aus der Künstlerischen Leitung, weiteren Vorstands-/OK-Mitgliedern sowie zusätzlich berufenen Personen mit musikalischer Profession.

Wird die Veranstaltung bei jeder Witterung durchgeführt?

  • Die Zuger Chornacht findet bei jeder Witterung statt. Die Bühnen sind entweder gedeckt oder es sind Schlechtwetter-Standorte organisiert. Über die Variante entscheidet das OK wenige Tage vor der Veranstaltung.